Käufer / Bieter Informationen
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Wichtige Hinweise zum Ablauf der Auktion
Für die persönliche Teilnahme an der Auktion als Saalbieter benötigen Sie eine Bieternummer, die Sie am Auktionstag im Vorbesichtungsraum gegen eine Legitimierung (Ausweis) erhalten. Alle angegebenen Katalogpreise sind Limitpreise in Euro. Untergebote werden in der Auktion nicht berücksichtigt.
Schriftliche Gebote
Für schriftliche Gebote nutzen Sie bitte das nachfolgend im Katalog enthaltene Auftragsformular oder nutzen das Formular auf unserer Internetseite. Alle schriftlichen Gebote per Post oder Fax müssen bis spätestens Freitag, 15. Mai 2009, 13.00 Uhr im Auktionshaus Mervelder Hof eingegangen sein. Der Gebotspreis, der nicht Aufgeld/MwSt. in Höhe von 23,80 % beinhaltet, gilt als Höchstgebot, d.h. der Zuschlag kann auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen. Die Katalognummern haben Vorrang vor der Titelbezeichnung und der Text vor dem Bild.
Telefonisches bieten
Für Telefonbieter gilt die gleiche Verfahrensweise wie bei schriftlichen Bietern. Anstelle des Höchstgebotes ist jedoch bei der gewünschten Katalognummer der Hinweis „Telefon“ einzutragen. Telefongebote sind ab einem Betrag von Euro 1.000,00 möglich, so dass dieser Betrag als Mindestgebot angenommen wird. Tele-fonbieter geben in jedem Fall ein schriftliches Gebot zum Limitpreis ab, das bei Nichtzustandekommen der Verbindung auf jeden Fall herangezogen wird. Für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann keine Gewähr übernommen werden. Sie werden von uns rechtzeitig vor Aufruf angerufen.
Erhaltungszustand
Jeder Bieter ist aufgefordert, die Möglichkeit der Vorbesichtigung zu nutzen, um sich selbst einen persönlichen Eindruck von der Beschaffenheit und Vollständigkeit der Auktionsobjekte zu verschaffen. Alle Katalogangaben sind nach besten Wissen und Gewissen erstellt worden, stellen jedoch grundsätzlich keine Garantien oder zugesicherte Eigenschaften im Rechtssinne (§ 434 ff. BGB) dar und dienen ausschließlich der Information. Spätere Reklamationen können deshalb nicht mehr berücksichtigt werden.
Bezahlung der ersteigerten Objekte
Saalbieter müssen die ersteigerte Ware noch am Auktionstag bezahlen und abnehmen, bei schriftlichen und telefonischen Bietern muss Bezahlung und Abholung spätestens zwei Wochen nach der Rechnungsstellung erfolgen, andernfalls entstehen Lagerkosten zu Lasten des Käufers. Ein Versand ersteigerter Ware erfolgt generell erst nach Zahlungseingang ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
Es gelten unsere im Katalog und Internet sowie im Aushang ersichtlichen Versteigerungsbedingungen.
Achtung! Wichtiger Hinweis für Käufer:
Ein Nachverkauf findet nicht statt! Ein Erwerb zum Limitpreis ist nur im Rahmen der Auktion durch Abgabe eines Gebotes persönlich, schriftlich oder telefonisch möglich.
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